Psychotherapieanfrage

Für eine Psychotherapieanfrage wenden Sie sich bitte direkt an eine unserer Kolleginnen.

Wer behandelt bei uns?

Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) darf nur von approbierten Ärzten, Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen ausgeübt werden. Unter der „Ausübung von Psychotherapie“ versteht das PsychThG „jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“.

In unserer Praxis behandeln approbierte Kolleginnen mit Fachkunde in tiefenpsychologischer Psychotherapie oder Verhaltenstherapie. Sie haben teilweise eine Kassenzulassung, teilweise jedoch auch nicht.

Die Kassenzulassung erlaubt für gesetzlich versicherte Patient*innen eine Abrechnung per Chipkarte. Die Honorare für Psychotherapie in der Privatpraxis regelt die GOP – Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Danach beträgt der derzeitige Regelsatz für eine Therapiestunde mit einer Dauer von 50 Minuten 92,50 für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und 100,55€ für Verhaltenstherapie.

Privat Krankenversicherte und/ oder Beihil­fe­

Die Kosten für Ihre Psychotherapie bei uns als approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen übernommen. Ihre Therapeutin stellt Ihnen monatlich Rechnungen über die stattgefundenen psychotherapeutischen Leistungen gemäß der GOP/GOÄ Gebührenordnung, die Sie zunächst privat bezahlen und dann zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können.

Bitte beachten Sie:

-> Beantragung und Umfang der Kostenübernahme unterscheiden sich je nach Versicherung und Tarif. Gerade bei der Kombination von Beihilfe mit privater Krankenversicherung ist die Verteilung der Kostenübernahme und die möglicherweise unterschiedliche Anzahl von bewilligten Therapiestunden zu beachten.

-> Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie, ob Psychotherapie ein Bestandteil Ihres persönlichen Tarifs ist und ob es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt (z.B. Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr, Erstattungshöhe etc.).

-> Da das Prozedere der Antragsstellung je Krankenversicherung variiert, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung ob bestimmte Vordrucke, Formulare oder eine formlose Antragsstellung erforderlich sind und bringen diese Papiere ggf. zum Erstgespräch mit.

Gesetzlich Krankenversicherte

Nicht alle unserer Therapeutinnen besitzen eine Kassenzulassung und können mit Ihnen per Chipkarte abrechnen. Für die Kostenübernahme einer Therapie bei einer approbierten Kollegin ohne Kassenzulassung gilt:

Ihre gesetzliche Krankenkassen ist verpflichtet, die Kosten Ihrer psychotherapeutischen Behandlung zu erstatten, wenn sie Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens (3 Monate) keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Vertragsbehandler anbieten kann (allein das Verweisen auf Therapeutenlisten, Suchportale o. ä. reicht hier nicht!). In diesem Fall greift das Prinzip: Kostenerstattung bei „Systemversagen“ nach § 13 Abs. 3 SGB V.

Um eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung für eine sogenannte „außervertragliche Psychotherapie“ zu erwirken, müssen Sie nachweisen, dass:

  • eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist
  • und Sie erfolglos versucht haben, einen Therapieplatz innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (bis 3 Monate) bei einem kassenzugelassenen Vertragsbehandler zu bekommen (mind. 5 Versuche).

Wir haben Ihnen hier Ihre Schritte zur Korstenerstattung Ihrer Psychotherapie aus den genannten Broschüren zusammengefasst.

Informationen dazu erhalten Sie auch hier:
Ratgeber Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer, also in English
Patienteninformation Kostenerstattung der DPtV – Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung
therapie.de – Chance Kostenerstattung

Selbstzahlende

Viele gute Gründe können dafür sprechen, die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst zu tragen – bspw. wenn Sie eine Verbeamtung anstreben, den Wechsel in eine private Krankenversicherung, eine Berufunfähigkeits- oder Lebensversicherung abschließen wollen. Vielleicht verstehen Sie Ihre Psychotherapie auch als Ihre ganz private Angelegenheit und Investition in sich selbst? Als Selbstzahler*in spielen Formalitäten und deren Bearbeitungsdauer für Sie keine Rolle.

Kosten für Psychotherapie können u.U. als Gesundheitsaufwendung steuerlich geltend gemacht werden. Bitte fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.

Soldat*innen

Für Soldat*innen übernimmt die Heilfürsorge der Bundeswehr die Kosten für Ihre Psychotherapie. Dafür kontaktieren Sie bitte als ersten Schritt Ihren Truppenarzt. Dieser übergibt Ihnen den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/BW/0218)“ über zunächst 5 probatorische Sitzungen, den Sie bitte zum Erstgespräch mitbringen. Die Bewilligung weiterer Sitzungen erfolgt dann wieder über Ihren Truppenarzt.